Das Ausfüllen jener Dokumente, die das Lebensende regeln, benötigt nicht viel Zeit. Ein herausfordernder Prozess ist jedoch die vorhergehende Auseinandersetzung mit den existenziellen Fragen.
Das Ausfüllen jener Dokumente, die das Lebensende regeln, benötigt nicht viel Zeit. Ein herausfordernder Prozess ist jedoch die vorhergehende Auseinandersetzung mit den existenziellen Fragen. Credit: Adobe Stock
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Antworten auf schwierige Fragen

Niemand befasst sich gerne mit der eigenen Endlichkeit. Doch mit einer Patientenverfügung, einem Vorsorgeauftrag und weiteren Regelungen stellt man sicher, dass am Lebensende der eigene Wille umgesetzt wird.

Von Karin Meier

Welche letzten Dinge gibt es zu regeln?

So lange man noch urteilsfähig ist, sollte man Folgendes klären: Wer nimmt meine Interessen wahr, wenn ich zum Beispiel nach einem Unfall oder bei einer Demenzerkrankung meine Urteilsfähigkeit verliere?

Dafür ist der Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff. ZGB) da. Die Patientenverfügung (Art. 370 ff ZGB) weist aus, welche medizinischen Behandlungen jemand vornehmen lassen möchte und welche er ablehnt. Auch sie kommt erst zum Tragen, wenn eine Person urteilsunfähig ist. Die Anordnungen für den Todesfall klären die unmittelbaren Dinge nach dem Sterben. Sie weisen aus, wie die Abdankungsfeier, die Bestattung und die Grabgestaltung erfolgen sollen und welche religiösen oder spirituellen Wünsche jemand hat. Gesetzliche Formvorschriften dazu gibt es keine. Das Dokument sollte aber Datum und Unterschrift enthalten. Das Testament schliesslich regelt, was mit dem Vermögen einer Person nach deren Tod geschehen soll.

Was gibt es bei der Patientenverfügung zu beachten?

In einer Patientenverfügung gibt man an, welche lebensverlängernden Massnahmen man im Notfall vornehmen lassen möchte. Weil kaum je alle Situationen vorhergesehen werden können, enthält die Patientenverfügung eine Werteerklärung. Darin hält man in eigenen Worten seine wichtigsten Wertvorstellungen, Glaubenssätze und Überzeugungen fest. Dies ist zum Beispiel, was einem für die Zukunft wichtig ist und welche Tätigkeiten man ausführen können muss, damit das Leben lebenswert bleibt. Ein begeisterter Wanderer zum Beispiel will vielleicht nicht auf Touren im alpinen Gelände verzichten. Diese Angaben liefern dem Gesundheitspersonal wichtige Hinweise darauf, wie der mutmassliche Wille einer Person aussieht, sollte sich ein medizinischer Graubereich öffnen.

Mit der Patientenverfügung bewahrt man die nächsten Bezugspersonen davor, schwierige Entscheidungen von grosser Tragweite allein treffen zu müssen.

Weiter kann man in der Patientenverfügung eine Person bestimmen, die medizinische Entscheidungen im Sinne der urteilsunfähigen Person trifft und die als Ansprechperson für das medizinische Personal dient. Mit der Patientenverfügung bewahrt man die Angehörigen oder nächsten Bezugspersonen davor, schwierige Entscheidungen von grosser Tragweite allein treffen zu müssen. Eine Patientenverfügung muss datiert und unterschrieben sein (Art. 371 ZGB).

Wie sollte man einen Vorsorgeauftrag aufsetzen?

Ein Vorsorgeauftrag ist in die drei Bereiche Personensorge, Vermögenssorge und Rechtsverkehr unterteilt. Die Personensorge regelt u.a., wer einen in medizinischen und gesundheitlichen Fragen vertritt, falls keine Patientenverfügung besteht. Bei der Vermögenssorge geht es darum, dass die finanziellen Interessen einer Person gewahrt und die laufenden Geschäfte weitergeführt werden. Der Rechtsverkehr schliesslich regelt die Vertretung in Rechtsfragen. Im Vorsorgeauftrag umschreibt man die Aufgaben in den drei Bereichen und hält fest, wer einen im Falle der eigenen Urteilsunfähigkeit vertritt. Dies kann, muss aber nicht für alle Bereiche dieselbe Person sein. Von einer Co-Mandatierung für einen oder mehrere Bereiche sollte man hingegen absehen. Die Wahl sollte auf jemanden fallen, dem man vertraut, der die nötigen Kenntnisse für seine Aufgabe hat und der bereit ist, diese Verantwortung zu übernehmen. Alternativ kann man für die Vermögens- und Rechtssorge ein Treuhandbüro oder eine andere juristische Person bestimmen.

Beratungsstellen

Speziell geschulte Beraterinnen und Berater des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) unterstützen bei der Regelung der letzten Dinge. Zudem hat das SRK eine eigene Vorsorgemappe mit allen nötigen Vorlagen für den Ernstfall entwickelt.

Die 24 kantonalen und inter­kantonalen Organisationen von Pro Senectute beraten ältere Menschen und ihre Angehörigen in 130 Beratungsstellen zu allen Altersfragen. Pro Senectute bietet das Vorsorgedossier Docupass an. Darin können sämtliche persönliche Anliegen, Bedürfnisse und Wünsche für den Ernstfall festgehalten werden.

Die eingesetzten Personen haften mit ihrem Privatvermögen für Fehler. Deshalb ist es wichtig, dass sich Vorsorgebeauftragte bei Annahme des Mandates über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sind. Alternativ kann es sinnvoll sein, anstelle eines Vorsorgeauftrags einen Antrag für eine Wunschbeistandschaft zu erstellen. Ein Vorsorgeauftrag sollte weiter festhalten, welche Entschädigung die eingesetzten Personen erhalten sollen. Er muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben sein oder notariell beurkundet werden. Bevor er in Kraft tritt, wird er durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) validiert. Fehlt ein Vorsorgeauftrag, bestimmt sie bei Urteilsunfähigkeit einen Beistand, der wenn möglich aus dem familiären Umfeld stammt.

Woran sollte man beim Verfassen eines Testaments denken?

Ein Testament ist nur nötig, falls man von der sogenannten gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte. Dies ist dann der Fall, wenn man Erbinnen und Erben auf den Pflichtteil setzen oder sein Vermögen weiteren Personen oder Institutionen vermachen möchte. Ratsam ist es, vor dem Verfassen des Testaments Konten, Liegenschaften und Wertgegenstände aufzulisten. Das Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben werden.

Alternativ kann man das Testament öffentlich durch eine Notarin oder einen Notar beurkunden lassen. Dies ist dann empfehlenswert, wenn das Vermögen sehr komplex ist, die Familie zerstritten oder die Handschrift nur schwer lesbar ist. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es bei einer beginnenden Demenz-Erkrankung überdies ratsam, dem Testament eine ärztliche Bescheinigung der eigenen Urteilsfähigkeit beizulegen.

Wo bewahrt man diese Dokumente auf?

Sämtliche Regelungen nützen nur, wenn die Dokumente im Ernstfall auffindbar sind. Bei der Patientenverfügung muss dies möglichst schnell geschehen. Die nahen Bezugspersonen sollten deshalb wissen, wo sich die betreffenden Dokumente befinden. Klärt man die letzten Fragen mit dem Docupass von Pro Senectute (s. Box), erhält man einen Vorsorgeausweis. Dies ist ein kreditkartengrosses Kärtchen, das im Portemonnaie aufbewahrt werden kann. Auf diesem ist im Ernstfall sofort ersichtlich, wer die Kontaktperson in Notfällen ist, ob Vorsorgedokumente existieren und wo diese hinterlegt sind. Den Umstand, dass man einen Vorsorgeauftrag erstellt hat, sowie dessen Hinterlegungsort kann man beim Zivilstandsamt eintragen lassen.

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit Annina Spirig, Fachverantwortliche Docupass bei Pro Senectute Schweiz, und Nathalie Gerber, Dienst­leistungskoordinatorin Patientenverfügung SRK beim Schweizerischen Roten Kreuz.

Eine rund um die Uhr abrufbare Patientenverfügung kann man beim Schweizerischen Roten Kreuz (s. Box) hinterlegen. Ein öffentliches Testament wird bei der zuständigen Amtsstelle hinterlegt.

Wie lange sind die Dokumente gültig?

Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Testament und die Anordnungen für den Todesfall sollten etwa alle zwei bis drei Jahre sowie bei lebensverändernden Umständen wie der Geburt eines Kindes oder dem Eingehen einer neuen Partnerschaft auf ihre Aktualität hin überprüft und falls nötig angepasst werden.

Wann sollte man die letzten Dinge regeln?

Es ist nie zu früh, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen. Denn jeder Mensch kann einen Unfall oder eine andere unvorhersehbare medizinische Notsituation erleiden und urteilsunfähig werden. Man kann auch mit der Patientenverfügung, dem Vorsorgeauftrag oder dem Testament beginnen und die übrigen Dokumente zu einem späteren Zeitpunkt verfassen. Für viele Menschen erfolgt der Startschuss, wenn sie erkranken oder eine nahestehende Person stirbt.

Wie viel Zeit sollte man für die Regelung all dieser Dinge einplanen?

Das Ausfüllen bzw. Erstellen der Dokumente erfordert nicht viel Zeit. Zeitintensiv und ein längerer, zuweilen herausfordernder Prozess ist hingegen die Vorarbeit: die Auseinandersetzung mit den existenziellen Fragen zum Lebensende. Sie sollte nicht im stillen Kämmerlein erfolgen, sondern im Austausch mit nahen Bezugspersonen. Gerade für die Gespräche mit jenen Personen, die man in der Patientenverfügung oder im Vorsorgeauftrag einsetzen möchte, sollte man viel Zeit einplanen. Diese müssen wissen, was auf sie zukommt und was der Person wichtig ist, die sie dereinst vielleicht vertreten müssen. Für den Gesprächseinstieg mit ihnen, aber auch zur Bewusstmachung, was einem rund ums Sterben wichtig ist, bietet Pro Senectute das Kartenset «Go Wish» an. Hilfreich kann eine Beratung bei Pro ­Senectute oder dem Schweizerischen Ro­ten Kreuz sein (s. Box). Deren Fachleute helfen, Antworten auf die Fragen rund ums Lebens­ende zu finden.

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